ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DOTPULSE AG

Anwendungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch uns und unsere Subakkordanten erbrachten Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die vom Kunden gegen­ge­zeichnete Auftragsbestätigung und allfällige Anhänge derselben bezüglich Termine, Projektorganisation, Mitwirkungspflichten des Kunden und Konditionen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages.

Leistungen von dotpulse

dotpulse berät und unterstützt den Kunden beim Aufbau und/oder Ausbau einer Website und realisiert diese gemäss den in Zusammenarbeit mit dem Kunden erarbeiteten Spezifikationen, welche dotpulse sorgfältig und fachgerecht erbringt. dotpulse ist berechtigt, geeignete Subakkordanten mit der Leistungser­bringung zu beauftragen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, kommen auf das Vertragsverhältnis die Bestimmun­gen des Schweizer Obligationenrechts betreffend Auftrag (Art. 394 ff. OR) zur Anwendung. Erfüllungsort für die Leistungen von dotpulse ist der Sitz von dotpulse, sofern nichts Abweichendes verein­bart wird.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt dotpulse bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen im wesentlichen durch rechtzei­tige und klare Instruktionen, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen in dem von dotpulse angefor­derten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des EDV Systems des Kunden sowie Zurverfü­gungstellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die vertraglichen Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfül­len. Der Kunde bezeichnet gegenüber dotpulse eine Ansprechperson, welche für Entschei­dungen betreffend den Vertragsgegenstand autorisiert ist.
Alle Kosten, die aus den Leistungen des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für dotpulse Mehraufwand, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so wird dieser in Rechnung gestellt.

Termine

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Termine sind verbindlich. Periodische Standortbestimmungen dienen dazu, deren Einhaltung zu gewährleisten. Abweichungen sollen möglichst frühzeitig festgestellt werden. Allfällig notwendige Anpassungen des Terminplans bedürfen der Zustimmung beider Vertrags­partner, wobei diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die nachfolgenden Terminverpflichtungen von dotpulse für die Dauer des Verzugs still.
Ist die Nichteinhaltung eines Termins auf das Verschulden von dotpulse zurückzuführen, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat zur Erfüllung anzusetzen. Kann dotpulse auch innerhalb dieser Nachfrist das Arbeitsresultat nicht erbringen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Abnahme

Im Rahmen der Abnahme stellt der Kunde fest, ob die von dotpulse erbrachten Leistungen den vereinbar­ten Spezifikationen entsprechen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch dotpulse am nächst folgenden Arbeitstag mit der Abnahmeprüfung und führt diese ohne Verzug, höchstens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, zu Ende. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen.
Nimmt der Kunde Leistungen von dotpulse oder Teile derselben nicht ab, obwohl nur einzelne mindere Mängel oder mindere Abweichungen vom definierten Leistungsumfang vorliegen oder verweigert der Kunde Abnah­mehandlungen, so gilt der Vertragsgegenstand bzw. der betreffende Teil desselben auf den Zeitpunkt der Meldung der Abnahmebereitschaft als abgenommen. Der produktive Einsatz von Dienstleis­tungsergebnissen durch den Kunden gilt in jedem Falle als Abnahme der produktiv eingesetzten Leis­tungskomponenten.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, hat der Kunde zunächst ausschliesslich ein Recht auf Nachbesse­rung innert längstens einem Monat. Bleibt eine Abnahme zum dritten Mal erfolglos, kann der Kunde dotpulse schriftlich eine angemessene, nicht unter einem Monat liegende Nachfrist zur Behebung der Mängel ansetzen. Gelingt es dotpulse auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, die Mängel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht, Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes geltend zu machen.
Änderungen
Während der Dauer der Erbringung von Dienstleistungen können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsantrages seitens des Kunden hat ihm dotpulse innert einer Frist, die in der Regel 20 Tage nicht übersteigt mitzuteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf den Vertrag, insbesondere auf Preis und Termine, hat. Bis zum Entscheid über den Änderungsantrag wird das Projekt gemäss ursprünglichem Auftrag wei­tergeführt, soweit dies sinnvoll ist.

Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an Konzeptleistungen verbleiben vollumfänglich bei dotpulse. Auf Wunsch kann der Kunde nach Abschluss der Konzeptphase das Realisierungsrecht an den Konzeptleistungen sowie an den Gestaltungsleistungen von dotpulse erwerben.
dotpulse realisiert Websites soweit möglich und sinnvoll unter Verwendung von Standardsoftwareproduk­ten. dotpulse stellt sicher, dass sowohl dotpulse als auch der Kunde über die erforderlichen Nutzungsbe­fugnisse an solcher Software verfügen. dotpulse hält diesbezüglich den Kunden gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte frei. Die für den Betrieb der Website über Internet erforderlichen Lizenzen hat der Kunde zu beschaffen, wobei ihn dotpulse beratend unterstützt.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Entschädigung erwirbt der Kunde an den von dotpulse reali­sier­ten Elementen der Website das zeitlich und geographisch unbeschränkte sowie nicht ausschliessliche Recht, diese Elemente auf einem Internetserver einschliesslich Mirrorsites unter der in der Auftragsbestäti­gung ange­führten Top Level Domain über Internet zugänglich zu machen.
Sämtliche übrigen Rechte einschliesslich Urheberrechte verbleiben bei dotpulse. Beabsichtigt der Kunde, Elemente der Website für andere Zwecke zu verwenden (beispielsweise in Printmedien oder unter zusätz­lichen Top Level Domains), ist darüber eine separate Vereinbarung zu treffen.
Die Nutzungsrechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos usw.) verbleiben beim Kunden. Der Kunde steht dafür ein, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und diese Inhalte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Kunde hält dotpulse von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

Gestaltungskredit

Der Kunde gewährt dotpulse das Recht, am unteren Seitenende jeder von ihr gestalteten Webseite den diskret gehaltenen Hinweis „Website by dotpulse“ anzubringen. Dieser Hinweis kann durch einen Link mit der Website von dotpulse verbunden sein. dotpulse ist berechtigt, auf ihrer eigenen Website sowie in ande­ren Kommunika­tionsmassnahmen darauf hinzuweisen, dass sie die Website des Kunden realisiert hat und durch Hyperlinks eine direkte Verbindung zu dieser herzustellen.

Garantie

dotpulse garantiert, dass die unter diesem Vertrag realisierte Website im Zeitpunkt der Abnahme den ver­tragli­chen Spezifikationen entspricht. Internetstandards und die auf Seiten der Benutzer verwendete Zugriffssoft­ware (Browser) entwickeln sich jedoch laufend weiter und erfordern eine ständige Anpassung der Website. dotpulse kann daher nicht dafür einstehen, dass die Funktionsfähigkeit bei veränderter Systemumgebung erhalten bleibt. dotpulse ist jedoch bereit, im Rahmen eines separat abzuschliessenden Wartungs- und Weiterentwicklungsvertrages die Funktionsfähigkeit der Website nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erhalten.
Bei Mängeln der Website, die innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme auftreten, steht dem Kunden aus­schliesslich das Recht auf Nachbesserung innert längstens einem Monat zu, sofern der Kunde solche Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich rügt. Gelingt es dotpulse nicht, inner­halb der Nachbesserungsfrist von einem Monat ab Eingang der Mängelrüge den Nachweis der Erfüllung der vertraglich definierten Kriterien zu erbringen, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist ansetzen, die mindestens einen Monat beträgt. Gelingt es dotpulse auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, die Mängel zu beseitigen, hat der Kunde das Recht, Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiese­nen Minderwertes geltend zu machen.
Die Garantieleistungen umfassen weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge äusserer Einflüsse wie etwa eine veränderte Systemumgebung beim Kunden oder im Internet, unrichtiger Bedienung oder anderer Gründe, die vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde Änderungen am Programmcode vornimmt oder vornehmen lässt. Der Kunde verpflichtet sich, dotpulse über derartige Änderungen schriftlich zu informieren, wenn die Website nicht bei dotpulse gehostet wird.
Umfasst der Leistungsumfang die Lieferung von Hardware und/oder Software von Drittherstellern, kommen diesbezüglich die Garantiebestimmungen der betreffenden Hersteller zur Anwendung.

Haftung

Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – die auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzufüh­ren sind, haftet dotpulse insgesamt nur bis zum Betrag der vom Kunden zu bezahlenden Vergütung für die scha­densverursachende Dienstleistung, höchstens aber bis zum Betrag von CHF 50’000.– pro Schaden­ereignis, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von dotpulse nachgewiesen wird. Jede weitergehende Haftung von dotpulse oder ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere für Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Verdienst- oder Produktionsausfall, Datenverlust sowie die Haftung für leichte Fahr­lässigkeit sind ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben weitergehende zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

Vergütung

Die Preise von dotpulse verstehen sich exklusive Spesen und Mehrwertsteuern. Rechnungen sind inner­halb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. Der Verzugszins beträgt 6%.
dotpulse verrechnet in einer ersten Phase ihre Konzeptarbeit gemäss Kostenvoranschlag. Ein Drittel der Kon­zeptkosten ist bei Auftragserteilung fällig. Zwei Drittel der Konzeptkosten werden bei Ablieferung des Konzep­tes fakturiert.
Bei Auftragserteilung für die Projektrealisation ist ein Drittel der gemäss Auftragsbestätigung budgetierten Auf­tragssumme zur Zahlung fällig. Danach fakturiert dotpulse monatliche Akontorechnungen ihre Leistun­gen zu den jeweils aktuell gültigen Ansätzen. Die monatlichen Zahlungen werden auf der Schlussrechnung angerech­net. Ein Saldo zugunsten des Kunden wird innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme zurückerstat­tet.
Enthält die Auftragsbestätigung ein Kostendach und erkennt dotpulse, dass dieses zur Realisierung des Leis­tungsumfangs nicht ausreicht, teilt sie dies dem Kunden umgehend mit und informiert ihn über den erwarteten Zusatzaufwand. Akzeptiert der Kunde den Zusatzaufwand, wird ein neues Kostendach verein­bart. Andernfalls hat der Kunde die Wahl, entweder den Leistungsumfang zu reduzieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Vertragsrücktritts sind die von dotpulse bereits erbrachten Leistungen zu vergüten.
Bricht der Kunde ein Projekt vor dessen Fertigstellung ab, ohne dass dies auf ein Verschulden von dotpulse zurückzuführen ist, verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung einer Unzeitentschädigung in Höhe von 20% der Differenz zwischen der gemäss Auftragsentschädigung budgetierten Gesamtentschädigung und jener Ent­schädigung, die bis zum Projektabbruch geschuldet ist.

Vertraulichkeit

Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogene Hilfspersonen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder recht­mäs­sig von Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben ferner die gesetzlichen Auskunftspflichten.

Verrechnungsverbot

Die Verrechnung gegenseitiger Ansprüche bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.

Teilnichtigkeit / Anfechtbarkeit

Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages zwischen den Par­teien hebt dessen Gültigkeit nicht auf. Die Parteien ersetzen in einem solchen Fall die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung, welche der aufgehobe­nen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für das Ausfüllen von Vertragslücken.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten vereinbaren die Parteien das Geschäftsdomizil von dotpulse. dotpulse ist berech­tigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.